1. Es kommt mit unseren inhaltlichen Informationen über Angebote in Form von Exposés, Telefonaten oder anderen schriftlichen Verträgen und Korrespondenzen ein Maklervertrag zustande. Der Empfänger oder die mit ihm zusammenstehenden Vertragsparteien werden mit Abschluss eines rechtskräftigen Vertrages durch das entsprechende Angebot provisionspflichtig.
2. Alle im Exposé gemachten Angaben von uns basieren auf den Informationen Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
3. Der Inhalt aller von uns im Rahmen unserer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit übermittelten Daten aus Telefonaten, schriftlichen Korrespondenzen, Exposés usw. sind vertraulich zu behandeln und sind nur für den entsprechenden Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung von unserer Seite erfolgen. Bei einer Missachtung und Weitergabe an Dritte und einem darauffolgenden Abschluss des Dritten ohne vorher mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, wird der Empfänger zur Zahlung der vereinbarten oder ortsüblichen Provision verpflichtet. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
4. Sofern dem Empfänger das von uns nachgewiesene Angebot bereits bekannt sein sollte, ist uns dies sofort, jedoch maximal innerhalb von drei Tagen, ab Erhalt des Nachweises, schriftlich mitzuteilen. Sofern dies nicht geschieht und es entsteht in diesem Zusammenhang unserem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden, ist dieser von dem Empfänger zu begleichen.
5. Wir behalten uns vor, auch für die anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenskonflikte bestehen.
6. Wenn das ursprünglich vereinbarte Geschäft mit einem anderen Geschäft abgeschlossen wird (z.B. Miete statt Kauf), bleibt unser Provisionsanspruch in derselben wirtschaftlichen Höhe bestehen, die mit dem ursprünglichen Geschäft erzielt worden wäre.
7. Wenn durch unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit ein Vertrag in entsprechender Form entsteht, ist unsere Provision verdient und wird sofort fällig, sofern nicht andere aufschiebende Bedingungen vereinbart werden.
8. Die Nebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten) für den Kauf der Immobilie werden vom Käufer getragen.
9. Sofern keine rechtskräftigen Gründe bestehen, ist die Einbehaltung, Aufschiebung oder Aufrechnung der Courtageforderungen ausgeschlossen.
10. Ein Irrtum, Zwischenverkauf- oder Vermietung bleibt uns vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der aktuelle Geschäftssitz unseres Unternehmens.
12. Sollten eine oder mehrere Teile unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Teile hiervon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sollen durch einvernehmliche Vereinbarungen im wirtschaftlichen Interesse aller Vertragsparteien ersetzt werden.